Nach aktuellem Stand ergeben sich für bestehende Anlagen keine neuen Austauschpflichten. Der Kabinettsentwurf sieht keine pauschale Nachrüstpflicht für funktionierende Bestandsanlagen vor.
Ja. Gasbetriebene Heizsysteme bleiben nach aktuellem Gesetzentwurf grundsätzlich zulässig. Vorgesehen ist ab 2029 eine schrittweise steigende Beimischungspflicht klimafreundlicher Brennstoffe.
Ja, der Entwurf umfasst auch Produktionshallen als Nichtwohngebäude. Für Industrie und Gewerbe sind dabei nach aktuellem Stand Sonderregelungen bei den Quotenvorgaben vorgesehen.
Ja, Lagerhallen fallen ebenfalls unter die Regelungen für Nichtwohngebäude. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Nutzung, Gebäudezonen und Deckenhöhe ab.
Bei Erweiterungen bestehender Hallen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung, da für Erweiterungsflächen unter Umständen andere Anforderungen gelten können als für den Bestand. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Vorhaben.
Die Quote soll nach aktuellem Entwurf ab 2029 stufenweise eingeführt werden und betrifft gasbetriebene Heizsysteme. Der genaue Anwendungsbereich für Industrie und Gewerbe steht im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nicht abschließend fest.