FAQ ZUM GMG

Muss ich meine bestehende Gasheizung austauschen?

Nach aktuellem Stand ergeben sich für bestehende Anlagen keine neuen Austauschpflichten. Der Kabinettsentwurf sieht keine pauschale Nachrüstpflicht für funktionierende Bestandsanlagen vor.

Darf ich noch einen Dunkelstrahler kaufen und einbauen lassen?

Ja. Gasbetriebene Heizsysteme bleiben nach aktuellem Gesetzentwurf grundsätzlich zulässig. Vorgesehen ist ab 2029 eine schrittweise steigende Beimischungspflicht klimafreundlicher Brennstoffe.

Gilt das GMG auch für Produktionshallen?

Ja, der Entwurf umfasst auch Produktionshallen als Nichtwohngebäude. Für Industrie und Gewerbe sind dabei nach aktuellem Stand Sonderregelungen bei den Quotenvorgaben vorgesehen.

Gilt das GMG auch für Lagerhallen?

Ja, Lagerhallen fallen ebenfalls unter die Regelungen für Nichtwohngebäude. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Nutzung, Gebäudezonen und Deckenhöhe ab.

Was ist bei Hallenerweiterungen zu beachten?

Bei Erweiterungen bestehender Hallen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung, da für Erweiterungsflächen unter Umständen andere Anforderungen gelten können als für den Bestand. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Vorhaben.

Betrifft mich die geplante Grüngas-/Grünölquote?

Die Quote soll nach aktuellem Entwurf ab 2029 stufenweise eingeführt werden und betrifft gasbetriebene Heizsysteme. Der genaue Anwendungsbereich für Industrie und Gewerbe steht im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch nicht abschließend fest.

Wo finde ich den offiziellen Gesetzestext bzw. Entwurf?